Keith M. C. (27.02.2017, 10:41):
Die Trennung von Künstler und Werk
Original von Colline
Als absoluter Furtwängler-Verehrer (fast alles in der Sammlung) finde ich gut, dass hier auf die RBB-Sendung zum Entnazifizierungsverfahren eingegangen wird, denn in der WF-Literatur wird diese Thematik meiner Meinung nach nur unzureichend behandelt. Wie man WF in puncto NS beurteilt, muss jeder für sich entscheiden...bei Karajan, Böhm, Elly Ney (z.B.) scheint das Thema NS keine Rolle zu spielen..oder ???
:hello Colline
Wie? Das wird doch andauernd diskutiert, als ob man einen Knopf gedrückt hätte, wenn einer dieser Namen fällt! Meiner Meinung nach allerdings muss man bei Böhm und Ney gar nicht diskutieren, da kriegt man die Bräune auch mit gutem Willen nicht raus. Furtwängler und Karajan sind da etwas schwieriger.
Trotzdem: bitte nicht schon wieder, es sei denn, man kann schlüssig darlegen, dass das Hören ihrer Aufnahmen gefährlich ist oder Hirnzellen abtötet. Alles andere hatten wir schon zu oft.
Mit mitternächtlichem Gruß,
S A T I E
A. Elly Ney – eine Annäherung durch Distanzierung
Darf man über die Interpretin Elly Ney diskutieren? Darf man ihre Hinterlassenschaft anschauen bzw. hören? Darf man die Interpretationen der Künstlerin für gut heißen? Darf man Elly Ney verehren?
Elly Ney hat sich mit den widerlichsten Subjekten des 20. Jh. mehr als deutlich eingelassen. Und mehr noch: Sie profitierte vom Antisemitismus und Rassismus der Deutschen, der mehrheitlich nationalsozialistisch, antisemitisch eingestellten Bevölkerung und beförderte diese Ressentiments und den Hass. Diese „Verirrungen“ bzw. ekelhaften Entgleisungen (und dafür gibt es reichlich Quellen) hat sie nach 1945 nicht revidiert oder nicht einmal versucht zu erklären. Sie machte einfach weiter und/oder schwieg.
Wenn Elly Ney sich um einen vergessenen oder verkannten oder nicht im Bewusstsein stehenden Komponisten bemüht hätte (Aufführungen, Ersteinspielungen u. a.), wären ihre Interpretationen heute ggf. relevant. Das hat sie nicht getan. Seit mittlerem Interpretationsschaffen und bes. in fortgeschrittenen Jahren hat sie sich auf den von ihr extrem einseitig ausgelegten L. v. Beethoven gestürzt und den Komponisten versucht für ihre verqueren Ansichten zu benutzen.
Für die Zeit ab ca. 1933 bis zu ihrem Todestag gibt es viele und bessere Interpreten bzw. Einspielungen der Musik L. v. Beethovens. Einer Elly Ney bedarf es da nicht. Es gab immer sehr freie, sehr expressive, die Partituren sehr genau befolgende oder technisch versierte Interpretationen.
Selbstverständlich hört man bei einem Interpreten bei der sog. absoluten Musik keine „nationalsozialistische Ästhetik-Theorie“ (falls es diese gibt) heraus, wenn man ein paar Noten vernimmt. Andererseits kann man eine individuelle, intellektuelle, ideologische oder ästhetische Grundeinstellung bei bestimmten Interpretationen nicht verleugnen (Ausnahmen bestätigen lediglich die Regelmäßigkeit). Hier korrespondieren ‚Gesamtzusammenhang‘ mit ‚reiner Interpretation-Werk-Analyse‘ bzw. stoßen aneinander.
B. Allgemein liest man jedoch oft den Einwand: „ Wie hättest Du Dich denn damals verhalten?“. Und damit komme ich zum eigentlichen Kern dieses Beitrags, der nicht nur ein ethischer, sondern auch ein ästhetischer ist:
1. Zum einen muss man feststellen, dass der Mensch hier nun im Jahr 2017 nur aus dieser Zeit entscheiden und bewerten kann (vgl. empathisches Verständnis im Gegensatz zu analytischem Verstehen), wenn denn eine Wertung bzgl. Geschichte gemacht werden soll.
2. Andererseits ist die hypothetische Projektion obsolet: Rechtfertigt es Taten der Vergangenheit, wenn ich meinem „inneren Schweinehund“ ebenso nachgeeifert wäre? Oder anders gesagt: Weil ich ebenso gehandelt hätte gekonnt, werden die Taten besser oder rechtfertigen sich? Eine merkwürdige - m. E. extrem dümmliche - Ansicht von Relativismus.
3. Ebenso oft hört man, dass man vom systematisch-industriellen Völkermord an Juden, Sinti, Roma, den Massenmorden an Behinderten, Zeugen Jehovas, Homosexuellen, Freimaurern, politisch Verfolgten, geistlichen Amtsträgern und sog. Untermenschen usw. nichts wissen konnte. Aber man konnte von Diskreditierungen, Drangsalierungen, Berufsverboten, körperlicher Gewalt, Raub, Rassegesetzen, Zerstörungen usw. der NSDAP, ihren Organisationen und ihren willfährigen Helfern und der größtenteils zustimmenden Bevölkerung spätestens nach der Machtübernahme 1933 (und sogar früher) wissen. Da war für die Mehrheit der Bevölkerung anscheinend noch nicht die Grenze überschritten? Z. B. sprachen später einige hochrangige Militärs davon (vgl. Abhörprotokolle von in England inhaftierten Generälen von ca. 1943-1945), dass bei der Ermordung von Frauen und Kindern die Grenze überschritten gewesen sei. Ach, erst dann!
4. Zwischen 1933 bis 1945 waren die ethischen oder moralischen Grundlagen im Kern keine anderen als heute. Diffamierung, Schulverbot, Berufsverbot, Enteignung, Vertreibung, Gewalt usw. mussten und waren auch den Menschen um 1933 Ausdruck von nicht rechtstaatlichem Verhalten und Unmoral, aber die Mehrheit befürwortete diese Gewalt oder schaute aus Angst, Scham und Ohnmacht weg. Und der geringste Teil, der sich dem entgegenstellte, wanderte früher oder später in die Konzentrationslager. Damit sollte auch dem immer wiederkehrenden Einwand: „Ihr habt dieses nicht selbst erlebt. Ihr könnt das nicht beurteilen“ grundsätzlich entgegnet sein.
5. Darf es eine Relativierung geben? Verstehen mittels historischer, soziologischer oder psychologischer Forschungen sind etwas anderes, als Verständnis oder gar Relativierung. Es ist eben ein Unterschied, ob man Historie intersubjektiv/objektiv empathisch verstehen will oder empathisch wohlwollend verklärt, auch um der Gewissheit des eigenen Unvermögens, um andere und unsinniger Weise auch sich selbst, nachträglich freizusprechen. Denn gerade wenn dieses geschieht, macht man sich nun gegenüber seiner persönlichen, zukunftsgerichteten Verantwortung schuldig.
6. Es bleibt die Frage, ob ein Instrumentalstück oder besser: autonomes Musikwerk ähnlich einer Funktionalen Musik z. B. Propagandalieder, Marschlieder, Arbeiterlieder ein Programm, Text, Subtext oder Quasitext durch den Komponisten oder Interpreten übergestülpt bekommt, so wie es E. Ney mit den Beethoven-Werken getan hat. Dadurch kann dem Werk durch den Komponisten oder dem Interpreten ein Schatten zugeschrieben werden, der in die ästhetische Bewertung einzufließen hat. Und können wir uns immer und umfassend davon lösen, ein Kunstwerk nur als solches wahrzunehmen, also ohne nicht-intrinsische oder nicht-werkimmanente Gegebenheiten?
C. Fazit
Man darf über Elly Ney diskutieren. Man darf ihre Aufnahmen sehen und hören und evtl. begründet für gut heißen, wenn man z. B. eine Einspielung allein auf Grundlage „Werk-Notation (Quellen) – Interpretation“ bewerten möchte. Verehren und bewerben sollte man die Person nicht, schon gar nicht mit den immer wiederkehrenden Phrasen.
Bis dann.